Inhalte:
Auf der CD-ROM:
Verkehrssicherungspflichten
Werden am Haus oder auf dem Grundstück Bauar-
beiten ausgeführt, dann muss der Hauseigentümer für die so genannte Gefahrenabwehr sorgen. Selbst wenn er seinen Architekten oder den beauftragten Bauunter-
nehmer ausdrücklich mit der Verkehrssicherung betraut, ist der Bauherr nicht aus dem Obligo: Er muss als Haus- und Grundstücks-
eigentümer die Sicherungs-
maßnahmen überwachen und koordinieren. Erkennt er Gefahren, dann muss er auch für deren Beseitigung sorgen.
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