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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gliedern sich in folgende Bereiche:

  • Allgemeine Bedingungen für den Vertragsschluss und die Vertragsabwicklung
  • Besondere Bedingungen für Online-Produkte
  • Besondere Verkaufs- und Lieferbedingungen für Verträge, Vordrucke und Infoflyer
  • Besondere Verkaufs- und Lieferbedingungen für das Anzeigenwesen

Auf den folgenden Seiten sind diese Bedingungen für Sie zusammengestellt.

Stand: November 2009





Allgemeine Bedingungen für den Vertragsschluss und die Vertragsabwicklung

Präambel

Die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für den Vertragsschluss und die Vertragsabwicklung sowie die jeweils einschlägigen nachstehenden Besonderen Bedingungen werden Vertragsbestandteil. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der LSL AG (im Folgenden „Verlag“ genannt).


§ 1

Vertragsschluss



(1)

Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme des Angebots durch den Verlag oder durch Zusendung der bestellten Ware zustande. Bei Zusendung der bestellten Ware ohne vorherige ausdrückliche Annahme gelten die Rechnung bzw. der Lieferschein dann als Auftragsbestätigung.

(2)

Elektronische Bestellungen per Internet werden unverzüglich per E-Mail bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch keine ausdrückliche Annahme des Angebots dar.

(3)

Für die Bestellung von Online-Produkten gelten die besonderen Regelungen in § 2.


§ 2

Bestellung von Online-Produkten



(1)

Bei elektronischen Bestellungen von Online-Produkten per Internet kommt der Vertrag dadurch zustande, dass dem Kunden - nach erfolgter Registrierung und Auswahl eines Online-Produkts - der Zugang zum gewählten Online-Produkt ermöglicht wird. § 1 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.

(2)

Mit Vertragsschluss wird dem Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschließliche, zeitlich entsprechend dem Bestellangebot befristete Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Online-Produkten eingeräumt. Es ist auf die Nutzungsrechte gemäß der Besonderen Bedingungen für Online-Produkte beschränkt.

(3)

Der Zugang des Kunden zu den Online-Produkten erfolgt über das Internet mit seinen Zugangsdaten. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Der Kunde hat bei Verlust der Zugangsdaten oder bei Verdacht der missbräuchlichen Nutzung dieser Daten unverzüglich den Verlag zu unterrichten. Im Übrigen ist der Verlag berechtigt, bei Missbrauch den Zugang zu den Online-Produkten zu sperren. Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretendem Missbrauch.

(4)

Der Kunde hat innerhalb der Online-Produkte die Möglichkeit, auf Inhalte, Datenbanken etc. von Drittanbietern zuzugreifen. Hierzu wird er eventuell auf Server dieser namentlich gekennzeichneten Drittanbieter umgeleitet. Der Drittanbieter erhält keine Daten oder Informationen, die auf die Identität des Kunden schließen lassen, da die Überleitung anonymisiert erfolgt. Sollten für die Inhalte der Drittanbieter zusätzliche Kosten für den Kunden entstehen (z.B. pay per document o. Ä.), wird der Kunde durch Hinweise im Angebot des Drittanbieters hierauf hingewiesen. Die Abrechnung dieser zusätzlichen Kosten erfolgt über die die VSB Verlagsservice-Braunschweig GmbH oder direkt durch den Drittanbieter.

(5)

Der Verlag ist bemüht, den Zugang zu den Online-Produkten permanent, das heißt 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr, zu ermöglichen. Die jederzeitige Verfügbarkeit wird jedoch ausdrücklich nicht garantiert. Insbesondere kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, der Zugriff zeitweise beschränkt sein.


§ 3

- Ansichtsfrist/Testphase



(1)

Sofern im Bestellangebot eine Ansichtsfrist/Testphase angegeben ist (z.B. "Jetzt 4 Wochen testen. Kostenlos!" o. Ä.), hat der Kunde beim erstmaligen Bezug von Loseblattwerken, Software (CD-ROM, DVD) und Online-Produkten eine Ansichtsfrist/Testphase (von z. B. vier (4) Wochen), die unabhängig vom Bestellangebot ist. Während der Ansichtsfrist/Testphase kann der Kunde die bestellten Loseblattwerk, die Software (CD-ROM, DVD) oder die Online-Produkte ausgiebig testen.

(2)

Sofern im Bestellangebot eine Ansichtsfrist/Testphase angegeben ist, gilt diese unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht für Verbraucher gemäß § 4 .


§ 4

Widerrufsrecht von Verbrauchern



(1)

Verbraucher können Ihre Bestellung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.

(2)

Die Frist gemäß Absatz 1 beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 1 Absätze 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie der Pflichten gemäß § 312e Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.

(3)

Zur Wahrung der Widerrufsfrist gemäß Absatz 1 genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

(4)

Der Widerruf ist zu richten an:

LSL AG
Gerichtsweg 28
04103 Leipzig


Bei Rücksendung der Sache an:

LSL AG
Gerichtsweg 28
04103 Leipzig

(5)

Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Verlag mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.


§ 5

Folgen des Widerrufs



(1)

Im Falle eines wirksamen Widerrufs gemäß § 4 sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile/Zinsen) herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermeiden werden, indem der Kunde die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

(2)

Die Ware ist auf Kosten und Gefahr des Verlags zurückzusenden. Dabei ist der günstigste Versandweg zu wählen.


§ 6

Zahlungsbedingungen



(1)

Rechnungen sind nach Fälligkeit - im Regelfall mit Zusendung – sofort zahlbar ohne Abzug von Skonti und Rabatten; bei erstmaligen Bezug nach Ablauf der Ansichtsfrist/Testphase gemäß § 3. Die Wahl der Zahlungsmodalität (per Überweisung, Nachnahme, Kreditkarte oder, falls ein Auftrag zum Lastschrifteinzug vorliegt, per Abbuchung vom Girokonto) liegt beim Verlag. Rechnungen und Mahnungen werden maschinell erstellt, sie können dem Kunden per Brief, Telefax oder E-Mail zugesandt werden.

(2)

Bei neuen Geschäftsverbindungen kann die Lieferung per Nachnahme erfolgen bzw. Vorauszahlung verlangt werden.

(3)

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich zu dem jeweils in den Angebotslisten des Verlags aufgeführten gültigen Bruttoendpreis (Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und in das Ausland zuzüglich der aktuellen Versandgebühren. Versandkostenfrei erfolgt die Lieferung von Bestellungen, die über den Internet-Shop www.immo-medienwelt.de erfolgen.

(4)

Gegebenenfalls entstehende Postnachnahmegebühren sind in den aufgeführten Versandgebühren nicht enthalten.

(5)

Ausdrücklich vorbehalten bleibt die Möglichkeit, die jeweiligen Preise für die Produkte auch bei bestehenden Abonnement-/Update-Services anzupassen. Dieses Preisanpassungsrecht gilt insbesondere bei nachweisbar eingetretenen Erhöhungen von Material-, Versand- und Lohnkosten.

(6)

Mit dem Auftrag zum Lastschrifteinzug verpflichtet sich der Kunde, auf dem Konto die Deckung in voller Höhe der jeweils fälligen Beträge termingemäß zu gewährleisten. Für Verwaltungskosten, die für dennoch von der Bank abgelehnten Lastschriften entstehen, kann der Verlag vom Kunden Ersatz verlangen. Die Ersatzpauschale beträgt Euro 15,00. Ein zweiter Abbuchungsversuch für dieselbe Forderung erfolgt nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vom Kunden verlangt wird.

(7)

Die Hingabe von Schecks, Wechseln, etc. stellt keine Bezahlung dar. Die Entgegennahme steht im Ermessen des Verlags.

(8)

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden laufende Aufträge nach Maßgabe von § 10 kostenpflichtig gelöscht. Der Verlag behält sich Lieferung gegen Vorkasse oder Anzahlung vor. Die Auslieferung der Ware erfolgt dann nach Zahlungseingang.

(9)

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Angeboten des Verlags gemachten Angaben übernimmt der Verlag keine Haftung. Mit den vorliegenden Preislisten verlieren alle vorhergehenden Angebote ihre Gültigkeit.

(10)

Übersteigt der tatsächliche Preis eines Artikels den in den Verkaufslisten des Verlags aufgeführten, so ist der Kunde berechtigt, vom Kauf dieses Artikels zurückzutreten. Der restliche Auftrag wird davon nicht berührt.

(11)

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht aus demselben Vertragsverhältnis ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Die Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Forderung, mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(12)

Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die tatsächlichen Versandkosten (Porto und Verpackung) werden zu Selbstkosten berechnet und sind dem jeweiligen Bestellangebot zu entnehmen.


§ 7

Eigentumsvorbehalt



Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB geliefert und bleiben Eigentum des Verlags bis zur Erfüllung sämtlicher, auch zukünftiger Forderungen, die dem Verlag gegenüber dem Käufer zustehen.


§ 8

Lieferung



(1)

Eine Haftung für Lieferungen zu einer bestimmten Zeit wird vom Verlag nicht übernommen. Alle Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn vom Verlag die bestellte Ware an die Bahn, Post oder den Spediteur übergeben wird. Der Versand erfolgt per Post in der günstigsten Form.

(2)

Bei Annahmeverweigerung des Kunden steht dem Verlag der Ersatz der entstandenen Kosten zu. Das Recht des Verlags auf Erfüllung des Kaufvertrags bleibt hiervon unberührt. Der Verlag behält sich vor die Aufträge in mehreren Teillieferungen zu erfüllen und übernimmt keine Gewähr für die vollständige Auslieferung der bestellten Artikel.


§ 9

Transportschäden



Transportschäden sind vom Besteller umgehend bei der Post respektive dem entsprechenden Fuhrbetrieb anzuzeigen. Geht beim Verlag innerhalb von 7 Tagen nach Auslieferung schriftlich eine berechtigte Reklamation wegen offensichtlich fehlerhafter Ware zusammen mit dem beanstandeten Produkt ein, erfolgt prompter, kostenloser Umtausch. Tonträger-/Bildträger-Umhüllungen/Covers zählen zur Verpackung und sind deshalb nicht reklamationsfähig, es sei denn, durch die Beschädigung ist eine ordnungsgemäße Aufbewahrung nicht mehr möglich.


§ 10

Rücktritt (Rücksendung)



(1)

Beim Rücktritt von einem Auftrag oder bei der Löschung eines Auftrags wegen Zahlungsverzug des Kunden werden Euro 2,50 zuzüglich 10% des Auftragswertes, mindestens aber Euro 20,00 als fällig gestellt. Außerdem werden entstandene Kosten (z. B. Porti) berechnet. Nicht angenommene oder unzustellbare Sendungen werden wie ein Rücktritt behandelt.

(2)

Geschmacksretouren sind ausgeschlossen.

(3)

Der Verlag behält sich vor, unfreie Sendungen abzulehnen.


§ 11

Auslieferung, Abrechnung und weitere Abwicklung



Die Auslieferung, Abrechnung und weitere Abwicklung von Bestellungen für die Bereiche Verlagsprodukte, Verträge, Vordrucke und Infoflyer erfolgt durch die VSB Verlagsservice-Braunschweig GmbH.


§ 12

Gewährleistung / Haftung



(1)

Reklamationen sind unverzüglich in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) gegenüber der LSL AG, soweit sie die Zustellung bei Abonnements/Updates betreffen innerhalb eines Monats nach Übernahme der Lieferung, anzuzeigen.

(2)

Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist es möglich, Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen.

(3)

Soweit der Verlag zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage sind oder dies aus anderen Gründen fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

(4)

Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verlags oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verlags sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verlags oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verlags beruhen.

(5)

Für durch den Einsatz von Warenlieferungen und Dienstleistungen an anderer Software oder an Datenträgern/Datenverarbeitungsanlagen des Kunden entstandene Schäden wird nur gehaftet, soweit es sich um typischerweise auftretende, vorhersehbare Schäden handelt und der schadensursächliche Mangel an den Warenlieferungen und Dienstleistungen von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

(6)

Der Kunde ist zur Sicherung seines Systems verpflichtet, Daten in anwendungsadäquaten Intervallen zu sichern. Im Falle eines zu vertretenden Datenverlustes wird nur für den üblicherweise erforderlichen Aufwand zur Wiederherstellung gehaftet.


§ 13

Kündigung



(1)

Bei einem Vertrag über die fortlaufende Lieferung auf unbestimmte Zeit kann der Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft, soweit der Vertrag keine besonders vereinbarte Kündigungsfrist enthält, gekündigt werden. Etwaige nach der Beendigung des Vertrags noch erhaltene Lieferungen sind zurückzugeben. Gleiches gilt für den Aktualisierungs-Service.

(2)

Ist eine Mindestbezugs-/Mindestnutzungsdauer vereinbart, verlängert sich die Vertragslaufzeit nach Ablauf der Mindestbezugs-/Mindestnutzungsdauer, sofern keine Kündigung erfolgt, automatisch um die jeweilige im Bestellangebot genannte Dauer, längstenfalls um ein Jahr.

(3)

Jede Kündigung hat in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) zu erfolgen.


§ 14

Erfüllungsort und Gerichtsstand



Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist der Sitz des Verlags. Gerichtsstand bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Hamburg.


§ 15

Datenschutzerklärung



(1)

Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes.

(2)

Die Datenschutzerklärung des Verlages ist unter Datenschutz einsehbar.

(3)

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Deutsche Post AG der VSB Verlagsservice-Braunschweig GmbH die zutreffende aktuelle Anschrift mitteilt, soweit eine Postsendung nicht unter der bisher dem Verlag bekannten Anschrift zugestellt werden konnte.


§ 16

Salvatorische Klausel



Sollte sich eine einzelne Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LSL AG als unwirksam oder undurchführbar erweisen, wird dadurch die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle dieser Bestimmung tritt eine durch die Vertragspartner zu treffende, der ursprünglichen Intention rechtlich wie auch wirtschaftlich nahe kommende rechtswirksame Regelung. Dies gilt gleichermaßen für die Ausfüllung von Lücken.






Besondere Bedingungen für Online-Produkte

Die nachstehenden Besonderen Bedingungen für Onlineprodukte der LSL AG ergänzen die Allgemeinen Bedingungen für den Vertragsschluss und die Vertragsabwicklung und werden Vertragsbestandteil. Davon Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verlags.


Urheber-/Nutzungsrechte

(1)

Die elektronischen Produkte unterliegen dem Schutz des Urhebergesetzes (Berechnungsprogramme nach den §§ 69a ff. UrhG, Datenbank-Produkte nach den §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 2, 69a ff. UrhG).

(2)

Mit Vertragsschluss wird dem Kunden - bei Informations-/Datenbank- und Online-Produkten jedoch nur für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des Nutzungsvertrags – das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software eingeräumt, das auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt ist.

(3)

Der Kunde hat das Recht, die Software im vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der erworbenen Lizenzen, Dauer des Nutzungsrechts) zu nutzen. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Angebot.

(4)

Der Kunde ist berechtigt, die Software für eigene Zwecke zu nutzen; die unentgeltliche oder entgeltliche Nutzung der Software im Auftrag Dritter und die Weitergabe hieraus resultierender Recherche- bzw. Berechnungsergebnissen an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, die Ergebnisse werden dem Dritten zur ausschließlichen persönlichen Verwendung übergeben. Die Software darf pro Lizenz nur durch eine Person genutzt werden (named user).

(5)

Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der Kunde berechtigt, die Software durch eine der Anzahl der erworbenen Lizenzen entsprechenden Anzahl von Personen zu nutzen (named user).

(6)

Der Kunde ist berechtigt, die Software auf die Festplatte zu installieren und zu nutzen sowie von der CD-ROM, DVD oder dem Download eine Sicherungskopie zu fertigen, die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden darf. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Er darf ferner die Softwarebestandteile, mitgelieferte Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie die zur Software gehörige Dokumentation durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische Sicherung oder durch andere Verfahren nicht vervielfältigen, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation weder vertreiben, vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einräumen noch diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für das Produkt oder für Datenbankzugänge, die mit dem Produkt im Zusammenhang stehen, an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht befugt, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren, anzupassen oder zu dekompilieren, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG hinausgeht.

(7)

Die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte sind urheberrechtlich geschützt als Datenbankwerke (§ 4 Abs. 2) und als Datenbanken (§ 87a ff. UrhG). Die einzelnen Dokumente sind darüber hinaus urheberrechtlich geschützte Werke (§ 2 UrhG); die zur Darstellung und Suche der Inhalte der Online-Produkte erforderliche Software unterliegt dem Schutz des Urhebergesetzes nach den §§ 69a ff. UrhG. Der Kunde ist zur Nutzung der Informations-/Datenbank- und Online-Produkte im geschäftsüblichen, für seine Bedürfnisse erforderlichen Umfang innerhalb der Grenzen des § 87b UrhG berechtigt. Soweit die tatsächliche Nutzung die berechtigten Interessen des Verlags in unzumutbarer Weise beeinträchtigen, ist er berechtigt, den Zugriff auf das Datenbankwerk/die Datenbank einzuschränken oder zu verhindern. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe wesentlicher Bestandteile oder die wiederholte und systematische Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe und Zugänglichmachung von unwesentlichen Bestandteilen des Datenbankwerks/der Datenbank. Alle nachstehend nicht ausdrücklich aufgeführten Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an den Informations-/Datenbank- und Online-Produkten verbleiben beim Verlag als Inhaberin aller Nutzungs- und Schutzrechte.

(8)

Der Kunde erwirbt das Recht, auf die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte von jedem beliebigen Rechner zuzugreifen, der für diese Zwecke geeignet ist. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach der dem Vertragsverhältnis zu Grunde liegenden Vereinbarung, sie wird dem Kunden bei Vertragsbeginn mitgeteilt und endet spätestens mit Ablauf des Vertragsverhältnisses. Informations-/Datenbank-Produkte, enthalten einen Zeitschalter, der die weitergehende Nutzung ausschließt; ihre Laufzeit ist jeweils befristet bis zum Erscheinen des nächsten Updates.

(9)

Der Kunde verpflichtet sich, die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte nur für eigene Zwecke zu nutzen und Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich einen gesonderten Zugriff auf die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte zu ermöglichen. Die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte dürfen pro Lizenz nur durch eine Person genutzt werden (named user). Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der Kunde berechtigt, die Informations-/Datenbank- und Online-Produkte durch eine der Anzahl der erworbenen Lizenzen entsprechenden Anzahl von Personen zu nutzen (named user).

(10)

Dem Kunden ist es untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben an den Online-Produkten zu verändern.






Besondere Verkaufs- und Lieferbedingungen für Verträge, Vordrucke und Infoflyer


Präambel

Die nachstehenden Besonderen Verkaufs- und Lieferbedingungen für Verträge, Vordrucke und Flyer ergänzen die Allgemeinen Bedingungen für den Vertragsschluss und die Vertragsabwicklung und werden Vertragsbestandteil. Davon Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verlags.


§ 1

Haftungsausschluss



Alle Informationen sind nach bestem Fachwissen zusammengetragen und recherchiert worden. Eine Garantie für die Richtigkeit sowie eine Haftung können aber nicht übernommen werden. Der Verlag haftet daher nicht für rechtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der Vertragstexte und -vordrucke und Infoflyer ergeben.


§ 2

Urheberrecht



(1)

Sämtliche Texte, Bilder und sonstige Inhalte der Verträge, Vordrucke und Infoflyer sind durch das Urheberrecht geschützt.

(2)

Der Nachdruck, auch auszugsweise, ist verboten. Keine Teile der Verträge, Vordrucke und Infoflyer dürfen ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren), auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.


§ 3

Rechtsänderungen



Verträge, Vordrucke und Infoflyer, die durch Gesetzes - bzw. durch Erlassänderungen ungültig geworden sind, können nicht zurückgenommen oder gutgeschrieben werden.






Besondere Verkaufs- und Lieferbedingungen für das Anzeigenwesen


Präambel

Die nachstehenden Besonderen Verkaufs- und Lieferbedingungen für das Anzeigenwesen ergänzen die Allgemeinen Bedingungen für den Vertragsschluss und die Vertragsabwicklung und werden Vertragsbestandteil. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verlags.


§ 1

Frist



Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.


§ 2

Nachlässe



(1)

Die in der Anzeigenpreisliste des Verlags bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige, wenn nicht bei Vertragsabschluss ein anderer Beginn vereinbart wird.

(2)

Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.

(3)

Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Kunde, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten.

(4)

Im Insolvenzverfahren entfällt jeglicher Nachlass.


§ 3

Werbemittler



Die Werbemittler bzw. Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.


§ 4

Kennzeichnung als Anzeige



Bei Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht eindeutig als solche erkennbar sind, behält sich der Verlag das Recht vor, sie als "Anzeige" zu kennzeichnen.


§ 5

Ablehnungsrecht



Die Annahme eines Werbe- oder Ad-Special-Auftrags (§ 18) kann im Ermessen des Verlags wegen Inhalt, Herkunft oder technischer Form abgelehnt werden. Hierunter fallen auch Einzelanzeigen innerhalb eines Abschlusses. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.


§ 6

Umfang der Sorgfaltspflicht des Verlags



(1)

Bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte und Ad-Specials (§ 18) wendet der Verlag die geschäftsübliche Sorgfalt an. Er haftet aber nicht, wenn er von dem Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird.

(2)

Bei fernmündlich aufgegebenen Aufträgen bzw. fernmündlich veranlassten Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Der Verlag haftet auch nicht, wenn sich Mängel an den Druckunterlagen erst bei der Aufnahme oder beim Druckvorgang zeigen.

(3)

Nach Buchungsschluss sind Abbestellungen, Größen- und Formatänderungen nicht mehr möglich.

(4)

Anzeigentexte, einwandfreie Druckdaten oder Ad-Specials (§ 18) sind vom Besteller so rechtzeitig zu liefern, dass der Anzeigenschlusstermin eingehalten wird. Der Verlag gewährleistet eine der Vorlage entsprechende Druckwiedergabe der Anzeige unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Druckleistung beim jeweiligen Druckverfahren und der verwendeten Papierqualität. Bei Reklamationen unterwirft sich der Verlag den Empfehlungen des Gutachterausschusses für Druckreklamationen. Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden dem Kunden unverzüglich zurückgesandt.

(5)

Bei Druckdaten die zusätzliche Grafik- und Layoutkosten etc. verursachen, werden diese in Rechnung gestellt. Sind etwaige Mängel bei den Dateien nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang erkennbar, so hat der Kunde bei ungenügendem Abdruck keine Gewährleistungsansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Anzeigen, wenn er Auftraggeber nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Bei Überschreitung der im Terminplan festgelegten Daten für die Übersendung der Druckdaten kann keine Gewähr für einwandfreie Druckwiedergabe übernommen werden.


§ 7

Online-Werbung



(1)

Online-Werbung (d.h. Webseiten, Newsletter etc.) bestimmt sich nach dem gebuchten Zeitraum. Der Kunde hat während der gesamten Laufzeit des Vertrags die Webseiten bzw. Dokumente, auf die von der Online-Werbung verlinkt werden soll, aufrecht zu erhalten. Vorbehaltlich entgegenstehender Individualvereinbarungen sind die vom Verlag genannten Durchschnittswerte bei den Visits und Page Impressions maßgeblich.

(2)

Die Gewährleistung für Online-Werbung ist auf solche Fehler in der Wiedergabe beschränkt, die im Risikobereich und in der Einflusssphäre des Verlags begründet sind. Sie ist ausgeschlossen für unwesentliche Fehler, z.B. wenn der Fehler den Zweck der Online-Werbung nicht wesentlich beeinträchtigt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine absolut fehlerfreie Online-Werbung zu ermöglichen. Fällt der Server des Verlags mehr als 10 % der gebuchten Zeit und länger als 24 Stunden innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Schaltung aus, hat der Kunde Anspruch auf Nachlieferung der ausgefallenen Medialeistung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


§ 8

Digitale Übermittlung von Druckdaten



(1)

Bei digitaler Übermittlung von mehreren zusammenhängenden Dateien hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden. Für die Übertragung von digital übermittelten Druckdaten dürfen nur geschlossene Dateien verwendet werden, also solche Dateien, an denen der Verlag inhaltlich keine Möglichkeit der Veränderung hat. Offene Dateien (z.B. Dateien, die unter InDesign, QuarkXPress, Corel Draw, Freehand usw. gespeichert wurden) kann der Verlag ablehnen. Der Verlag kann bei offenen Dateien für die inhaltliche Richtigkeit nicht in Anspruch genommen werden. Online-Werbung darf nur in geeigneten Dateiformaten geliefert werden. Die Vorgaben des Verlags sind zu beachten.

(2)

Digital übermittelte Druckdaten für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Digital erstellte Prüfdrucke müssen zur Kontrolle der Farbverbindlichkeit den FOGRA/UGRA-Medienkeil in der aktuellen Version enthalten. Andrucke müssen einen offiziellen Druckkontrollstreifen aufweisen. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidbar, die keinen Anspruch auf Preisminderung oder Schadensersatz auslösen können. In jedem Fall ist ein Ausdruck per Fax an den Verlag zu senden, um die inhaltliche Richtigkeit überprüfen zu können. Ein Korrekturfax muss vom Kunden ausdrücklich angefordert werden. Nur bei richtiger Farbanpassung ist eine farblich richtige Umsetzung in üblichen Toleranzen gewährleistet.

(3)

Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckdaten dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren, Würmern und sonstigen Schadensquellen sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei gelöscht, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält sich zudem vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber infiltrierten Computerviren dem Verlag Schäden entstanden sind.


§ 9

Haftungsbeschränkung



(1)

Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Herabsetzung des Preises (Minderung) oder auf eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Eine weitergehende Haftung des Verlags ist ausgeschlossen.

(2)

Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Kunden, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

(3)

Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmen Nummern oder an bestimmten Plätzen (ohne Platzierungsaufschlag) der Zeitschrift wird keine Gewähr geleistet. Die Nichtaufnahme von Anzeigen, die für eine bestimmte Ausgabe bestellt sind, berechtigt nicht zu Schadenersatzansprüchen, auch wenn die Gültigkeit des Auftrags von der Einhaltung des vorgeschriebenen Erscheinungstermins abhängig gemacht wurde.

(4)

Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des Anzeigentextes/Bildmotivs und der Online-Werbung. Er stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter frei, in diesem Zusammenhang etwa geltend gemacht werden (inklusive der Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung), auch wenn der Auftrag storniert sein sollte. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Interessent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Kunden daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu.

(5)

Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Der Verlag haftet nicht für Übertragungsfehler.

(6)

Druckunterlagen werden nur aus besondere Anforderung an den Kunden zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.

(7)

Unerwünschte Druckresultate (z.B. durch fehlende Schriften, geringe Bildqualität etc.), die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlags zur Erstellung von Druckunterlagen zurückführen lassen, führen zu keinem Anspruch auf Herabsetzung des Preises (Minderung) oder Schadensersatz.


§ 10

Probeabzüge



Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Eine Übersendung kann nur erfolgen, wenn sich diese terminlich mit dem Erscheinen der für die Veröffentlichung bestimmten Ausgabe vereinbaren lässt. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.


§ 11

Anzeigenausschnitt, Kopfbeleg und Belegnummern



(1)

Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenausschnitt. Wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrags es rechtfertigen, werden bis zu zwei Kopfbelege oder vollständige Belegnummern geliefert.

(2)

Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlags.


§ 12

Erhebliche Änderungen



Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen für Lieferung bestellter Druckunterlagen hat der Kunde zu tragen.


§ 13

Anspruch auf Vorauszahlung und Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge



Der Verlag ist unter besonderen Umständen berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Kunden irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.


§ 14

Betriebsstörungen und höhere Gewalt



(1)

Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z. B. Streik, Beschlagnahme u. dgl.) besteht keine Verpflichtung des Verlags auf Erfüllung von Aufträgen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen.

(2)

Der Verlag hat in solchen Fällen Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 % der (zugesicherten) Druckauflage erfüllt sind.


§ 15

Ausschluss von Mitbewerbern und Farbausschluss



Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nur bei Anzeigengrößen von 1/2 Seite an aufwärts für zwei sich gegenüberliegende Seiten möglich, wenn nicht andere Vereinbarungen getroffen sind. Farbausschluss für Farbanzeigen und für redaktionelle Verwendung von Farbe in einer Ausgabe kann nicht garantiert werden.


§ 16

Ad-Special-Aufträge



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Aktuelles der Woche

Schadensersatz für Gebäudeschäden durch Kanalbauarbeiten

Einem Hauseigentümer steht ein Anspruch auf Entschädigung gegen die Verbandsgemeinde und auf Schadensersatz gegen eine Baufirma zu, wenn aufgrund von Kanalbauarbeiten Schäden an seinem Haus festgestellt werden. Dies kann auch nach einem längeren Zeitraum geschehen.

So sprach das Oberlandesgericht Koblenz einem Hauseigentümer einen Schadensersatz und eine Entschädigung zu für Kanalbauarbeiten, die Mitte der neunziger Jahre durchgeführt worden waren

Gericht:
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 01. April 2011 - 1 U 379/06