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Schweizer Lebensversicherung – Worauf Sie achten sollten

In der Schweiz gibt es ähnlich wie in Deutschland verschiedene Modelle im Rahmen einer Lebensversicherung.
– Die Fondsgebundene Lebensversicherung ist für diejenigen interessant, die nicht nur ihre Familie abgesichert wissen wollen, sondern auch Geld anlegen und vermehren möchten.
– Die Risikolebensversicherung ist die herkömmliche Versicherung, mit der Hinterbliebene finanziell abgesichert werden.
– Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung hilft in Fällen von Unfällen und Erkrankungen.
– Eine Lebensversicherung ist Altersvorsorge und Schutz der Familie in einem.
Im Gegensatz zu der in Deutschland bekannten Lebensversicherung basiert die Absicherung in der Schweiz auf der privaten und beruflichen Versicherung in Verbindung mit dem Hinterbliebenen-Schutz.
eine Lebensversicherung

Vorteilhaftes Reglement

Die AHV, Alters- und Hinterlassenenversicherung,, vergleichbar mit der Risikolebensversicherung, Arbeitsunfall ist obligatorisch für Schweizer Bürger. Da die AHV von der erwerbsfähigen Bevölkerung getragen wird, die sich in Zukunft auch in der Schweiz durch sinkende Geburtenrate und einer immer älter werdende Bevölkerung dramatisch abnimmt, ist eine zusätzliche private Versicherung angeraten.
Dafür bietet sich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung an, die den Versicherten aber auch seine Familie schützt.
Darüber hinaus bietet die Pensionskasse finanziellen Schutz bei Invalidität. Die Höhe der Auszahlung ist von der beruflichen Position und der Versicherung in einer AHV abhängig.
Der Versicherungsschutz, den der Versicherte mit einer obligatorischen Schweizer Lebensversicherung hat, betrifft nur den Fall der Invalidität oder den des Todes.
Die privaten Versicherungen decken die Risiken ab, die mit den Pflichtversicherungen nicht geschützt sind.

Empfehlungen

Die Fondsgebundenen Lebensversicherungen sind in der Schweiz die beliebteste Anlage- und Versicherungsstrategie. Einerseits wird die Familie abgesichert, andererseits wird Kapital vermehrt, wenn alles gut läuft.
Die Lebensversicherung gehört einer der drei Säulen des eidgenössischen Versorgungssystems an, die in der Bundesverfassung verankert sind. Die dritte Säule des Vorsorgesystems umfasst die privaten Versicherungen.
Die private Vorsorge lässt sich noch einmal in die gebundene und die ungebundene Absicherung unterteilen. Wird der Vertreter bei der gebundenen Variante auf die steuerlichen Vorteile aufmerksam machen, handelt es sich bei dem ungebundenen Modell eher um eine vorausschauende zukunftsträchtige Investition, einem langfristigen Vermögensaufbau. Wenn es um den Verfügungsrahmen geht, ist die ungebundene Variante im Vergleich zu der gebundenen im Vorteil; kann dort das Geld spontan abgerufen werden und ist kurzfristig disponibel.
Alles in allem bleibt bei den Fondsgebundenen Versicherungen dennoch ein Restrisiko. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, zahlt in eine konventionelle Lebensversicherung ein oder konzentriert sich auf ein reines Sparkonto.

Spitzfindigkeiten

Das „Erbrechtsprivileg“, das bei jeder Lebensversicherung eine Sicherheit für die Hinterbliebenen darstellt, garantiert eine Auszahlung, auch wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird oder der Versicherte zu Lebzeiten Konkurs gemacht hat.
Einige Versicherungen beteiligen ihre Versicherungsnehmer aktuell stärker am Kapitalmarkt, da die Überschussbeteiligung aufgrund der niedrigen Zinsen nicht mehr ins Gewicht fällt. Vertragslaufzeit und Entwicklung des Kapitalmarktes gehen eine Liaison ein.
Geht es darum, dem Versicherungsnehmer eine finanzielle „Verschnaufpause“ bis zur Pensionierung zu ermöglichen, würde der Profi zu einer Einmalprämie raten. Die Steuern auf die Zinserträge fallen weg und bei einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren greift auch die Einkommenssteuer den Profit nicht ab.

Zum Schluss:

Eine Lebensversicherung gewährt finanzielle Sicherheit für die Familie und kann zu Kapitalerträgen führen, aber jeder Versicherungsnehmer sollte seinen Vertrag gründlich prüfen:
Fondsgebundene Lebensversicherungen können gewinnbringend sein, müssen es aber nicht, zumal der Versicherte hier nicht einfach von einem Tag auf den anderen kündigen kann.
Der Versicherungsvertreter arbeitet in der Regel gewinnorientiert. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer sich unbedingt noch an anderer Stelle Informationen einholen sollte.
Im Vorfeld sollte ein privater Vorsorgeplan ausgearbeitet werden.

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